Bis 30. April 2012 haben sozial bedürftige Niederösterreicher die Möglichkeit, beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz einen Heizkostenzuschuss zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das amt der NÖ Landesregierung. Antragsformular und Richtlinien sind im Internet unter der Adresse http://www.noe.gv.at/hkz abrufbar.
NÖ Familienhilfe
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass gemäß Beschluss der NÖ Landesregierung vom 1. Juni 2010 die NÖ Familienhilfe mit Gültigkeit ab 1. Juli 2010 zum NÖ Kinderbetreuungszuschuss weiterentwickelt wurde.
Informationen und Förderrichtlinien zum NÖ Kinderbetreuungszuschuss können Sie unter folgendem Link nachlesen: