Der Strompreisrabatt beträgt 11 Cent pro kWh als Gutschrift für 80% der Durchschnittsverbrauch pro Haushalt (Durchschnitt lt. E-Control) Eine Antragstellung ist erforderlich und ist Online seit 1.9. über Website des Energieversorgers oder Website des Landes NÖ möglich. |
Sollten Sie Unterstützung benötigen, hilft Ihnen gerne das Gemeindeamt oder die EVN Bezirksstelle.
Antragsberechtigt sind Personen, die am 1. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in NÖ hatten.
Der Strompreisrabatt wird je Haushalt gewährt und ist abhängig von der Anzahl der Hauptwohnsitz gemeldeten Personen. Die Förderhöhe richtet sich dabei an österreichweit durchschnittlichen Stromverbräuchen welche von der E-Control ermittelt wurden.
Der Strompreisrabatt wird bei den nächsten Vorschreibungen bzw. Abrechnungen direkt in Abzug gebracht – das heißt, man bezahlt weniger für die Stromrechnung. Die Auszahlung erfolgt in gleichmäßigen Teilbeträgen bis zum 30.09.2023. Der Zeitpunkt der Antragstellung hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Förderung – das heißt, sollten Sie die Förderung z.B. erst im November beantragen, wird Ihnen der Rabatt im September und im Oktober ebenfalls auf der nächsten Rechnung in Abzug gebracht.
Sollte die EVN in Ihrem Zählerkasten bereits den Smart Meter eingebaut haben, empfehle ich Ihnen, auf eine monatliche Stromabrechnung umzustellen!
Welche Unterlagen/Informationen benötigen Sie für die Beantragung?
- Zählernummer
- Zur Sicherheit die letzte Stromabrechnung
- Adresse
- Namen der Personen, welche auf der Adresse per 01.Juli 2022 Hauptwohnsitz gemeldet sind
ACHTUNG: Namen (z.B. 2. Vorname) und Geburtsdatum müssen exakt den Angaben auf Ihrem Meldezettel entsprechen.
Wenn eine Voranmeldung über die EVN bereits erfolgte, ist kein extra Antrag notwendig.
Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an das Gemeindeamt oder an mich. Unter folgendem Link Blau gelber Strompreisrabatt (land-noe.at) können Sie den Antrag stellen.