Familienbeihilfe

Jede Familie hat für alle Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und aufgrund ihres Alters die Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf Kinderbeihilfe. Die Höhe hängt vom Alter und der Anzahl der Kinder (Geschwisterstaffelung) ab. Die Familienbeihilfe muss für Geburten vor 01. Mai 2019 mittels Formular beantragt werden. Für Geburten nach 01. Mai 2019 erhält man die Beihilfe automatisch überwiesen. Die Höhe des Kindergeldes (Familienbeihilfe) beträgt für Kinder 114 Euro ab der Geburt, 121,90 Euro ab 3 Jahren, 141,50 Euro ab 10 Jahren und 165,10 Euro ab 19 Jahren. Pro weiterem Kind wird zudem eine Geschwisterstaffelung fällig.

Im September wird jeweils ein Schulstartgeld von 100 EURO für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Die Anweisung des Schulstartgeldes erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für September. Es ist daher kein gesonderter Antrag nötig.

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Formular Antrag auf Familienbeihilfe

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