Förderung Abbruchkosten

Die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel gewährt eine Beihilfe für nachgewiesene Abbruchkosten unter folgenden Voraussetzungen:


Förderbare Vorhaben
• Abbruch von baulichen Objekten zum Zwecke der Freimachung der Bauliegenschaft aus Anlass von Neubauten von Wohn- und Geschäftsräumen

Förderungswerber
• Liegenschaftseigentümer
• Pächter von Liegenschaften

Voraussetzungen
• Keine Einkommensgrenze
• Errichtung des Neubaues innerhalb von 2 Jahren nach Abbruch
• Vorlage der baubehördlichen Abbruchbewilligung bzw. Bauanzeige
• Vorlage von Belegen über die ordnungsgemäße Entsorgung des Abbruchmaterials gemäß den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes in der derzeit geltenden Fassung
• Schaffung von Wohnraum- bzw. Geschäftsraum ist Bedingung

Förderungsausmaß
• 30 v.H. der nachgewiesenen Abbruchkosten höchstens jedoch € 2.500,-
• Nach verbauter Fläche – 120 m² entsprechen 100 % (Förderung € 2.500,-) Förderbeginn
• Baubehördliche Abbruchbewilligung

Formulare