Förderung von Studierenden bei Benutzung von öffentl. Verkehrsmitteln

Niederösterreichische Studierende erhalten vom Land Niederösterreich und den niederösterreichischen Gemeinden bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres (26. Geburtstag) pro Semester einen finanziellen Zuschuss, wenn für Fahrten zum, vom oder am Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird.

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