Heizkostenzuschuss 2022/2023

Bis 31. März 2023 (einlangend bei der Gemeinde) haben sozial bedürftige Niederösterreicher die Möglichkeit, beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz einen Heizkostenzuschuss zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Antragsformular und Richtlinien sind im Internet auf der Website Land NÖ abrufbar:

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Formulare

Zuständigkeiten