Heizkostenzuschuss 2025/2026

Bis 31. März 2026 (einlangend bei der Gemeinde) haben sozial bedürftige Niederösterreicher die Möglichkeit, beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz einen Heizkostenzuschuss zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Antragsformular und Richtlinien sind im Internet auf der Website Land NÖ abrufbar:

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Zuständigkeiten