Interessentenbeitrag

Der Interessentenbeitrag ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die zu 95% in den Gemeinden verbleibt. Die übrigen 5% werden mit dem Land NÖ verrechnet. Der Interessentenbeitrag ist von der Gemeinde mit Bescheid vorzuschreiben. Beim Interessentenbeitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag. Unter Beitragszeitraum ist das Kalenderjahr bzw. optional das abweichende Wirtschaftsjahr zu verstehen.

Weitere Informationen zum NÖ Tourismusgesetz 2010 und zu den Verordnungen erhalten Sie auf der Website vom Land Niederösterreich.

Formulare für die Abgabenerklärung erhalten Sie HIER.

Formulare