NOVA Befreiung für Personen mit Behinderung

Änderung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020. Seit 30.10.2019 regelt § 3 Ziffer 5 NoVAG, wann eine Person mit Behinderung von der NoVA befreit ist.

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