Nächtigungstaxe

Die Nächtigungstaxe (§ 12) ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe (35% Gemeinde, 65% Land), die von der Gemeinde im übertragenen Wirkungsbereich eingehoben wird.

Abgabepflichtige sind Personen, die im Gebiet einer Gemeinde in einer Gästeunterkunft nächtigen.

Die Höhe der Nächtigungstaxe beträgt ab 1. Jänner 2019 für die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel pro Person und Nächtigung € 1,10.

Weitere Informationen zum NÖ Tourismusgesetz 2010 und zu den Verordnungen erhalten Sie auf der Homepage Land Niederösterreich.

Formulare für die Abgabenerklärung erhalten Sie HIER.

Formulare