Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) genehmigungspflichtiger Waffen (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

Sie wird von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt.